Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der iMi digital GmbH
Stand: 05.10.2026
§ 1 Geltungsbereich
- Alle Leistungen der iMi digital GmbH (im Weiteren iMi digital) gegenüber Unternehmen, Dienstleistern und Freiberuflern als Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Weiteren Auftraggeber) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn iMi digital ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, wenn iMi digital ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Regelungen im Angebot von iMi digital (Kostenvoranschlag), etwa zu Leistungsumfang, Laufzeit, Kündigung, Kontingenten oder Zahlungsweise, sowie sonstige individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
- Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Hessen.
§ 2 Leistungen von iMi digital
- iMi digital erbringt die konkret vom Auftraggeber in der Bestellung beauftragten Lieferungen oder Leistungen.
- iMi digital führt die Lieferung oder Leistungen und ihr übertragene Arbeiten in eigener Verantwortung aus.
- iMi digital ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte einzuschalten; die Verantwortung von iMi digital für die Leistung bleibt davon unberührt. iMi digital kann den Vertrag oder die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) übertragen und informiert den Auftraggeber darüber vorab in Textform. Die Übertragung auf andere Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die er nur aus wichtigem Grund verweigern darf.
- Änderungswünsche oder Erweiterungen der ursprünglich beauftragten Leistungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail) vereinbart werden. iMi digital bietet sie als Nachtrag zum Angebot (neue Revision) an oder erbringt sie im Rahmen eines vereinbarten Kontingents (§ 4a). iMi digital informiert den Auftraggeber vorab über mögliche Auswirkungen auf Zeitpläne und Kosten und beginnt mit der Umsetzung erst nach seiner Freigabe.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Für die Abnahme von Werkleistungen gilt Ziffer 9.
- iMi digital bietet nach Abschluss des Projekts Hosting-, Support- und Wartungsleistungen an, die gesondert vereinbart werden, in der Regel als Abonnement nach § 4a. Diese können regelmäßige Updates, Fehlerbehebungen und technische Unterstützung umfassen.
- Ist im Angebot ein Festpreis vereinbart, umfasst er ausschließlich die dort beschriebenen Leistungen. Leistungen, die im Angebot als nicht enthalten bezeichnet oder dort nicht beschrieben sind, gehören nicht dazu; das gilt insbesondere für Betrieb, Hosting, Updates und Weiterentwicklung nach der Abnahme. Der Festpreis beruht auf den im Angebot genannten Voraussetzungen, insbesondere den Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nach § 3. Mehraufwand, der entsteht, weil diese Voraussetzungen nicht vorliegen, behandelt iMi digital wie einen Änderungswunsch nach Ziffer 4.
- Im Angebot als optional gekennzeichnete Positionen sind nur geschuldet, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich mitbeauftragt.
- Werkleistungen, insbesondere Festpreisleistungen, nimmt der Auftraggeber nach Fertigstellung ab. iMi digital zeigt die Fertigstellung in Textform an, stellt die Leistung zur Prüfung bereit, etwa über einen Testlink, und setzt dabei eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens 5 Werktagen. Innerhalb dieser Frist erklärt der Auftraggeber die Abnahme oder teilt die festgestellten Mängel in Textform mit. Wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert oder wenn er die Leistung in den produktiven Betrieb übernimmt, etwa durch Livestellung, ohne zuvor wesentliche Mängel in Textform gerügt zu haben.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber erbringt rechtzeitig die erforderlichen Mitwirkungshandlungen, soweit diese in diesen AGB oder einzelvertraglich vereinbart sind.
- Der Auftraggeber gewährt iMi digital rechtzeitig alle erforderlichen Zugangsberechtigungen und Passwörter zu den Systemen und Servern, die für die Durchführung der Arbeiten notwendig sind.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Ressourcen, wie Mitarbeiter, Arbeitsplätze oder technische Infrastruktur, rechtzeitig und in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
- Der Auftraggeber trifft notwendige Entscheidungen und erteilt Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen, um den Projektfortschritt nicht zu behindern.
- Der Auftraggeber benennt einen oder mehrere Ansprechpartner, die berechtigt sind, verbindliche Entscheidungen zu treffen und als Kontaktperson für iMi digital zu fungieren.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übergebenen Daten korrekt, vollständig und aktuell sind. iMi digital haftet nicht für Fehler, die auf ungenaue oder unvollständige Daten des Auftraggebers zurückzuführen sind.
- Der Auftraggeber informiert iMi digital unverzüglich über alle Umstände, die für die Durchführung des Projekts von Bedeutung sein können, insbesondere über Änderungen in den betrieblichen Abläufen, die das Projekt betreffen könnten.
- Der Auftraggeber stellt iMi digital angeforderte Unterlagen oder Informationen – sofern vorhanden – zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung. Können Informationen nicht beschafft oder aufgrund von Rechten Dritter nicht offen dargelegt werden, stellt dies keine unzureichende Mitwirkung dar.
- Unzureichende Mitwirkungen des Auftraggebers hat iMi digital unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) zu rügen. Sonst kommt der Auftraggeber nicht in Verzug und iMi digital kann sich nicht auf eine nicht ordnungsgemäße Mitwirkung berufen.
§ 4 Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Vertragslaufzeit
- Die Vergütung der Leistungen von iMi digital wird individuell vereinbart und ergibt sich aus dem Angebot (Kostenvoranschlag) von iMi digital. Ein vereinbarter Festpreis gilt unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Leistungen nach Aufwand werden zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
- Übliche Geschäftszeiten sind werktags von 9 bis 18 Uhr. Sofern Tätigkeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf Veranlassung des Auftraggebers notwendig sein sollten, gilt werktags der Faktor 1,5 und an Wochenenden sowie Feiertagen der Faktor 2,5 des vereinbarten Stundensatzes. Bei Festpreisen gilt dies nur für Tätigkeiten, die im Angebot nicht vorgesehen sind.
- Die einzelnen Leistungen, Gebühren und Provisionen werden in Rechnung gestellt und sind sofort ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
- iMi digital stellt Rechnungen elektronisch aus und übermittelt sie an die vom Auftraggeber benannte E-Mail-Adresse oder über ein vom Auftraggeber benanntes Rechnungsportal, soweit gesetzlich vorgeschrieben als E-Rechnung in einem strukturierten Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD).
- Zur Aufrechnung gegenüber iMi digital ist der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
- Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen für die von iMi digital erbrachten Leistungen verstehen sich zuzüglich der im Fälligkeitszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Aufträge über einmalige Leistungen mit einem Auftragswert über 5.000 € netto werden wie folgt abgerechnet:
- 40 % nach Auftragsvergabe
- 40 % nach Bereitstellung zur Abnahmeprüfung (z. B. Übergabe des Testlinks), spätestens bei Livestellung
- 20 % nach Abnahme (§ 2 Ziffer 9)
- Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs erbringt iMi digital nur nach vorheriger Vereinbarung gemäß § 2 Ziffer 4; sie werden gesondert vergütet.
- Die Abrechnung agiler Projekte erfolgt verursachungsgerecht, nach jedem Sprint zum jeweiligen Monatsende.
- Für Hosting-, Support- und Wartungsverträge sowie sonstige Abonnements und Kontingente gilt § 4a.
- Verträge über wiederkehrende Leistungen ohne festgelegte Laufzeit können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Zur effizienteren Bearbeitung setzt iMi digital KI-gestützte Werkzeuge ein. Die dabei entstehenden Fremdkosten, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte für KI-Dienste Dritter, sind anteilig in den ausgewiesenen Stunden enthalten und werden nicht gesondert in Rechnung gestellt.
§ 4a Abonnements und Kontingente
- Abonnements sind Verträge über wiederkehrende Leistungen, insbesondere Hosting, Betrieb, Software zur Nutzung über das Internet, Wartung, Support, Sicherheitsleistungen und Kontingente für die Weiterentwicklung. Umfang, Preis und Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot und der dort genannten Leistungsbeschreibung.
- Die Laufzeit beginnt mit dem im Angebot genannten Leistungsbeginn, ohne eine solche Angabe mit der Bereitstellung der Leistung. Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die Vergütung für Abonnements und Kontingente wird jährlich im Voraus zu Beginn der jeweiligen Laufzeit in Rechnung gestellt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
- Kontingente stehen für den im Angebot genannten Zeitraum zur Verfügung. Nicht in Anspruch genommene Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Quartals der Vertragslaufzeit; sie werden weder übertragen noch erstattet. Ist ein Kontingent ausgeschöpft, erbringt iMi digital weitere Leistungen nur nach gesonderter Vereinbarung gemäß § 2 Ziffer 4.
- Ein Wechsel in ein umfangreicheres Leistungspaket ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich; die Laufzeit bleibt unverändert, die Mehrvergütung wird für die restliche Laufzeit anteilig berechnet. Ein Wechsel in ein kleineres Leistungspaket ist nur zum Ende einer Laufzeit möglich und muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in Textform erklärt werden.
- iMi digital kann die Preise für Abonnements und Kontingente mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungslaufzeit anpassen, um gestiegene Kosten, insbesondere für Personal, Lizenzen und Infrastruktur, auszugleichen. iMi digital teilt die Anpassung spätestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist in Textform mit und weist dabei auf das Recht hin, den Vertrag fristgerecht zum Ende der laufenden Laufzeit zu kündigen.
- Ist der Auftraggeber mit Zahlungen aus einem Abonnement in Verzug, kann iMi digital die Leistungen nach Ankündigung in Textform und Ablauf einer Frist von 14 Tagen bis zum Ausgleich des Rückstands aussetzen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt bestehen; Daten des Auftraggebers werden während der Aussetzung nicht gelöscht.
- Fordert der Auftraggeber dies spätestens 30 Tage nach dem Ende eines Abonnements in Textform an, stellt iMi digital ihm die bei iMi digital gespeicherten Daten des Auftraggebers in einem gängigen Format zur Verfügung. Danach löscht iMi digital diese Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Weitergehende Unterstützung, etwa beim Umzug zu einem anderen Anbieter, wird gesondert vergütet.
§ 5 Nutzungsrechte und Urheberrechte
- Die Auftraggeber stellen iMi digital die zur Vermarktung im Internet notwendigen Texte, Bilder, Graphiken etc. zur Verfügung.
- Die Auftraggeber räumen iMi digital darüber hinaus das Recht ein, deren Inhalte zu bearbeiten, um sie auf der Website besser präsentieren zu können. Unter eine solche Bearbeitung ist insbesondere die Kürzung oder redaktionelle Bearbeitung von Texten oder die Herstellung von Ausschnitten oder die Verkleinerung von eingestellten Bildern einzuordnen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt wird.
- iMi digital ist berechtigt, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte in eigene redaktionelle Inhalte und/oder E-Mail-Newsletter und/oder Printmedien (z.B. Zeitungen, Werbeprospekte, Flyer) einzubinden und dort zu präsentieren. iMi digital kann den Kunden als Referenz nennen und auf erstellten Websites einen dezenten Hinweis auf iMi digital anbringen (z. B. „Realisiert von iMi digital“ mit Link); auf Wunsch des Auftraggebers unterbleibt der Hinweis.
- Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von iMi digital erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei iMi digital. Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Auftraggeber an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen, etwa Websites, Anwendungen, Designs und Texten, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck einschließlich des Rechts, die Ergebnisse zu bearbeiten oder durch Dritte bearbeiten zu lassen. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet. Auf Dritte darf der Auftraggeber das Nutzungsrecht nur zusammen mit dem betreffenden Online-Angebot oder Geschäftsbetrieb übertragen.
- iMi digital ist hinsichtlich der Wahl der eingesetzten Arbeitsmittel und Technologien frei und wird in der Regel Open Source Software und Software von Dritten einsetzen, sofern der Kunde diese vereinbarungsgemäß nutzen kann. An Open Source Software und fremder, extern lizenzierten Software und Medieninhalten (z.B. Bild- und Layoutmaterial), überträgt iMi digital keinerlei Nutzungsrechte an den Kunden, jedoch erhält der Kunde ein Nutzungsrecht auf Basis der einschlägigen Lizenzbestimmungen. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source Software bzw. der fremden, extern lizenzierten Software und Medieninhalten, die iMi digital auf Nachfrage bereitstellt. Hierzu zählen auch KI-gestützte Werkzeuge und Dienste Dritter. Die Verantwortung von iMi digital für die erbrachte Leistung gemäß § 2 Ziffer 2 bleibt hiervon unberührt.
- iMi digital behält sich vor, allgemein verwendbare Software-Komponenten, die im Rahmen eines Auftrags entstehen und keine Inhalte, Kennzeichen oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers enthalten, als Open Source zu veröffentlichen, sofern dies keinen mit dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen zuwiderläuft.
- Den Quellcode der für den Auftraggeber individuell entwickelten Software-Bestandteile übergibt iMi digital nach vollständiger Zahlung auf Wunsch in einem gängigen Format, etwa als Git-Repository. Ausgenommen sind Plattformen, Produkte und allgemein verwendbare Komponenten von iMi digital (z. B. Promotion Factory, Brand Asset Management System, Baukästen und Bibliotheken); an ihnen erhält der Auftraggeber nur das zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderliche einfache Nutzungsrecht, bei Abonnements nach § 4a für deren Laufzeit.
- Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise mit KI-gestützten Werkzeugen erzeugt werden und an ihnen keine Schutzrechte entstehen, stellt iMi digital sie dem Auftraggeber im selben Umfang zur Nutzung zur Verfügung. Eine Exklusivität solcher Ergebnisse kann iMi digital nicht zusichern.
§ 5a Datenschutz und Vertraulichkeit
- Soweit iMi digital personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, insbesondere bei Hosting, Betrieb, Tracking, Promotions, Leadgenerierung und Software-Abonnements, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; dieser geht diesen AGB vor. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für Einwilligungen und die Information der betroffenen Personen.
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten und nicht veröffentlichte Projektinhalte, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus; § 5 Ziffer 3 bleibt unberührt.
- KI-Dienste Dritter setzt iMi digital nur über geschäftliche Zugänge ein, deren Anbieter vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und Eingaben nicht zum Training ihrer Modelle verwenden. Personenbezogene Daten verarbeitet iMi digital dabei nur nach Ziffer 1.
§ 5b Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen
- Bei Online-Marketing-Leistungen (z. B. Suchmaschinenoptimierung, Optimierung für KI-Suchsysteme, Suchmaschinen- und Social-Media-Werbung, Leadgenerierung) schuldet iMi digital die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg wie Platzierungen, Nennungen in KI-Antworten, Reichweiten, Klicks, Leads oder Umsätze.
- Werbe- und Analysekonten bei Plattformen (z. B. Google, Microsoft, Meta, LinkedIn, OpenAI) werden auf den Auftraggeber eingerichtet oder auf ihn übertragen; iMi digital erhält die erforderlichen Zugriffsrechte. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Plattform. Für Entscheidungen der Plattformen, etwa die Ablehnung von Anzeigen oder die Sperrung von Konten, haftet iMi digital nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
- Mediabudgets, Plattformgebühren und sonstige Kosten Dritter, insbesondere für Lizenzen, Plugins, Schriften, Bildrechte, Domains und Cloud-Dienste, trägt der Auftraggeber, soweit sie nicht ausdrücklich im Festpreis enthalten sind. iMi digital kann sie vorab in Rechnung stellen oder Vorkasse verlangen. Ändert ein Anbieter Preise oder Laufzeiten, gibt iMi digital die Änderung nach vorheriger Mitteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt weiter.
- Bei Hosting, Betrieb und Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service, z. B. Brand Asset Management System) gelten die im Angebot genannten Leistungsmerkmale, insbesondere zu Verfügbarkeit, Wartungsfenstern, Speicherplatz und Datensicherung. Angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die iMi digital nicht zu vertreten hat, etwa Angriffe Dritter oder Ausfälle vorgelagerter Netze, zählen nicht als Ausfallzeit. Bei Software as a Service erhält der Auftraggeber für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen.
- Soweit die Datensicherung nicht Leistungsbestandteil von iMi digital ist, sichert der Auftraggeber seine Daten und Systeme regelmäßig und dem Risiko angemessen, insbesondere vor Arbeiten von iMi digital an seinen Systemen.
- Domains registriert iMi digital im Namen des Auftraggebers als Inhaber, sofern nichts anderes vereinbart ist; es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC). Bei Vertragsende wirkt iMi digital an einem Wechsel des Anbieters mit.
- Bei Promotions (z. B. Gewinnspiele, Sofortgewinn-, Cashback-, Sammel- und Zugabeaktionen) ist der Auftraggeber Veranstalter. Er ist für die Aktionsmechanik, die Teilnahmebedingungen und die Gewinne sowie für die Einhaltung des Wettbewerbs-, Gewinnspiel- und Datenschutzrechts verantwortlich. Von iMi digital bereitgestellte Vorlagen, etwa für Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise, sind Muster; ihre rechtliche Prüfung und Anpassung obliegt dem Auftraggeber.
- Barrierefreiheit nach bestimmten Standards (z. B. WCAG, EN 301 549 oder BITV) schuldet iMi digital nur, wenn und soweit sie im Angebot vereinbart ist. Sie bezieht sich auf die von iMi digital erstellten Bestandteile; für Inhalte, die der Auftraggeber einpflegt, sowie für die Erklärung zur Barrierefreiheit und das Feedback-Verfahren ist der Auftraggeber verantwortlich. Prüfberichte geben den Stand zum Zeitpunkt der Prüfung wieder.
- Ergebnisse von KI-Funktionen in Anwendungen, die iMi digital für den Auftraggeber erstellt (z. B. Chatbots, Assistenten oder Prototypen), können fehlerhaft oder unvollständig sein; der Auftraggeber prüft sie vor ihrer Verwendung. Nutzungsabhängige Entgelte für KI-Dienste, die beim Betrieb solcher Anwendungen anfallen, trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist; § 4 Ziffer 12 betrifft nur die Werkzeuge, die iMi digital bei der eigenen Bearbeitung einsetzt.
- Sicherheitsprüfungen wie Penetrationstests führt iMi digital nur nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers in Textform für die darin benannten Systeme und Zeiträume durch. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über diese Systeme verfügen darf, und holt erforderliche Zustimmungen Dritter ein, etwa des Hosting-Anbieters. Sicherheitsleistungen wie Firewalls, Angriffserkennung und Prüfungen senken das Risiko von Angriffen, schließen es aber nicht vollständig aus.
- Sagt der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin (z. B. Workshop, Schulung oder Sprint-Start) später als 10 Werktage vorher ab, kann iMi digital 50 % der auf den Termin entfallenden Vergütung verlangen, bei einer Absage später als 3 Werktage vorher 100 %. Verlegt der Auftraggeber den Termin innerhalb dieser Fristen, berechnet iMi digital den dadurch entstehenden Mehraufwand. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass iMi digital kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist oder Aufwendungen erspart wurden.
§ 6 Haftung
- iMi digital haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet iMi digital im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- iMi digital haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von iMi digital zu vertretender Umstände.
- Bei Mängeln leistet iMi digital zunächst Nacherfüllung und wählt dabei zwischen Nachbesserung und Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 1. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme; das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. iMi digital trifft keine Überprüfungspflicht.
- Der Auftraggeber stellt iMi digital von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der bereitgestellten Materialien geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.
- Der Auftraggeber ist für die Inhalte verantwortlich, die er liefert oder freigibt, einschließlich ihrer Richtigkeit, Aktualität und rechtlichen Zulässigkeit, insbesondere bei Impressum und Datenschutzhinweisen sowie im Hinblick auf Wettbewerbs- und Markenrecht. Eine rechtliche Prüfung dieser Inhalte schuldet iMi digital nicht. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Inhalte obliegt dem Auftraggeber.
- Soweit die Haftung von iMi digital ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
- Garantien übernimmt iMi digital nur, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform vereinbart sind. Angaben in Angeboten und Leistungsbeschreibungen beschreiben die vereinbarte Leistung; Aussagen in Werbematerialien und auf der Website von iMi digital sind keine Garantien.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Wiesbaden. iMi digital ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.