Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das unter https://www.imi-digital.de veröffentlichte Webangebot von iMi digital GmbH.
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie EU 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich zu machen.
Dienstleistungsbeschreibung
Wir von iMi digital GmbH sind eine Digitalagentur für digitales Marketing und IT-Lösungen. Zu unserem Angebot zählen insbesondere die Erstellung und Vermarktung von Onlineshops und Websites, mit Fokus auf Leadgenerierung.
Unsere Dienstleistungen können über die Hauptnavigation oder eine Suchfunktion gefunden werden. Unser Leistungsangebot ist thematisch gegliedert, sodass eine Suche sowohl nach einzelnen Dienstleistungen als auch nach Kategorien möglich ist.
Barrierefreiheitsanforderungen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), abgeleitet aus dem European Accessibility Act (EAA). Diese Gesetze und Verordnungen verweisen auf die Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, Version 3.2.1, angelehnt an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1, Stufen A und AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht barrierefrei:
· Alternativtexte: Einige graphische Bedienelemente, Grafiken und Bilder enthalten keine oder unzureichende Alternativtexte. Rein dekorative Grafiken sind teilweise nicht mit einem leeren alt-Attribut versehen (WCAG 1.1.1).
· Zeitbasierte Medien (aufgezeichnete Videos): Für informationstragende visuelle Inhalte stehen keine adäquaten Medienalternativen bereit (WCAG 1.2.1, 1.2.3, 1.2.5).
· Strukturelle Auszeichnung: Überschriften und Zitate sind teilweise nicht korrekt mit den vorgesehenen HTML-Elementen oder geeigneten Alternativen strukturiert. (WCAG 1.3.1).
· Farben und Kontraste: Informationen (z.B. Verlinkungen in Fließtext, Zustände von Bedienelementen) werden zum Teil nur über Farbe vermittelt. Texte und Bedienelemente weisen teilweise nicht ausreichende Kontraste auf (WCAG 1.4.1, 1.4.3, 1.4.11).
· Formulare: Formulareingaben sind nicht durchgängig mit maschinenlesbaren Attributen versehen, sodass Assistenztechnologien den Zweck (z. B. Name, E-Mail, Telefonnummer) nicht automatisch erkennen können. Eingabefelder sind teilweise unzureichend beschriftet oder nicht selbsterklärend. Bei falschen Eingaben fehlen teilweise Korrekturhinweise oder diese sind nicht mit dem zugehörigen Eingabefeld verknüpft (WCAG 1.3.1, 1.3.5, 3.3.1. 3.3.2, 3.3.3).
· Kompatibilität: Das HTML-Markup enthält Fehler (z.B. nicht-eindeutige IDs). Für interaktive Elemente sind semantischen Informationen teilweise nicht vollständig vorhanden (z. B. fehlender Name, Rolle oder Status) (WCAG 4.1.1, 4.1.2).
· Navigation und Seitenstruktur: Inhalte sind bei veränderter Darstellung (z.B. via Screenreader) nicht durchgängig in sinnvoller und verständlicher Reihenfolge zugänglich. Mechanismen zum direkten Überspringen von wiederkehrenden Inhaltsblöcken (z. B. Hauptnavigation) sind derzeit nicht vollständig nutzbar. Das Suchfeld ist aktuell nur auf der Startseite vorhanden, sodass die Navigation nicht konsistent ist. Überschriften, Beschriftungen (z.B. von Buttons) und Labels von Formularfeldern sind nicht immer eindeutig (WCAG 1.3.2, 2.4.1, 2.4.4, 2.4.5, 2.4.6, 3.2.3).
· Tastaturbedienung: Einige Funktionen oder Bedienelemente sind nicht vollständig mit der Tastatur erreichbar. Die Reihenfolge, in der Inhaltselemente bei der Bedienung der Website per Tastatur angesteuert werden, ist nicht immer schlüssig und nachvollziehbar. Der Tastaturfokus ist derzeit nicht ausreichend deutlich gestaltet (WCAG 2.1.1, 2.4.3, 2.4.7).
· Eingabehilfen und Bedienelemente: Sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen kommen nicht immer im zugänglichen Namen vor (WCAG 2.5.3).
· Sprache: Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausreichend als solche gekennzeichnet (WCAG 3.1.2).
· Zeitbegrenzungen und bewegte Inhalte: Sich bewegende Inhalte können nicht angehalten oder ausgeblendet werden, die Bewegung ist nicht auf fünf Sekunden begrenzt. Die Seite enthält aktuell Elemente, die in einem Zeitraum von einer Sekunde häufiger als dreimal aufblitzen (WCAG 2.2.2,2.3.1).
Alle weiteren Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA werden nach aktuellem Stand erfüllt.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des BFSG kontinuierlich um.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.07.2025 erstellt und zuletzt am 21.07.2025 aktualisiert.
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Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (in Einrichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de