BFSG 2025: Barrierefreie Websites und Onlineshops bald für alle verpflichtend
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Barrierefreiheit für Websites, Onlineshops und digitale Dienstleistungen vorschreibt. Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und Diskriminierung zu verhindern.
Betreiber von Onlineshops und Websites sind dadurch zukünftig verpflichtet, ihre Webpräsenzen an die Standards der Barrierefreiheit anzupassen, wie sie in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt sind.
Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Um mögliche Sanktionen zu vermeiden und eine größere Zielgruppe zu erreichen, sollten Unternehmen frühzeitig Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Anforderungen ergreifen.
Unsere Leistungen: Barrierefreiheit für Websites & Onlineshops
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Webpräsenz barrierefrei zu gestalten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit im Web, oder auch Web Accessibility, stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen problemlos auf Webseiten zugreifen und diese nutzen können. Dies umfasst die Anpassung von Inhalten, die Gestaltung von intuitiven Benutzeroberflächen und die Gewährleistung, dass alle Funktionen einer Website für jeden Nutzer zugänglich sind, unabhängig von seinen physischen oder technischen Möglichkeiten.
Laut den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) gelten für barrierefreie Webangebot vier Grundprinzipien:
1. Wahrnehmbarkeit
Inhalte müssen den Nutzern auf eine Weise präsentiert werden, die sie wahrnehmen können. Zum Beispiel sollten Bilder alternative Texte haben, die den Inhalt beschreiben, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen die Information erfassen können.
2. Bedienbarkeit:
Benutzeroberflächen und Navigation müssen bedienbar sein. Das bedeutet unter anderem, dass alle Funktionalitäten über eine Tastatur zugänglich sein sollten, da einige Nutzer keine Maus verwenden können.
3. Verständlichkeit:
Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Beispielsweise sollten Formulare klare Anweisungen und Fehlermeldungen enthalten.
4. Robustheit:
Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzern, einschließlich Menschen, die auf Assistenztechnologien angewiesen sind, interpretiert zu werden. Das bedeutet, dass Websites mit aktuellen und zukünftigen Technologien kompatibel sein sollten.