Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer digitalen Angebote, indem Sie Menschen mit Behinderungen einbeziehen.
BFSG 2025: Barrierefreie Websites und Onlineshops jetzt Pflicht
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Betreiber von Websites, Onlineshops und digitale Dienstleistungen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die digitale Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und Diskriminierung zu verhindern.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Webpräsenzen den Anforderungender Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der EN 301 549 festgelegt sind. Zusätzlich ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen sowie ein Feedback-Verfahren, über das Nutzer Barrieren melden können.
Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, riskieren nicht nur Sanktionen, sondern auch einen Wettbewerbsnachteil. Nutzen Sie die Chance: Barrierefreiheit bedeutet mehr Reichweite, bessere Usability und eine rechtssichere Online-Präsenz.
Unsere Leistungen: Barrierefreiheit für Websites & Onlineshops
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Webpräsenz barrierefrei zu gestalten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit im Web, oder auch Web Accessibility, stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen problemlos auf Webseiten zugreifen und diese nutzen können. Dies umfasst die Anpassung von Inhalten, die Gestaltung von intuitiven Benutzeroberflächen und die Gewährleistung, dass alle Funktionen einer Website für jeden Nutzer zugänglich sind, unabhängig von seinen physischen oder technischen Möglichkeiten.
Laut den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) gelten für barrierefreie Webangebote vier Grundprinzipien:
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit
Inhalte müssen den Nutzern auf eine Weise präsentiert werden, die sie wahrnehmen können. Zum Beispiel sollten Bilder alternative Texte haben, die den Inhalt beschreiben, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen die Information erfassen können.
Benutzeroberflächen und Navigation müssen bedienbar sein. Das bedeutet unter anderem, dass alle Funktionalitäten über eine Tastatur zugänglich sein sollten, da einige Nutzer keine Maus verwenden können.
Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Beispielsweise sollten Formulare klare Anweisungen und Fehlermeldungen enthalten.
Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzern, einschließlich Menschen, die auf Assistenztechnologien angewiesen sind, interpretiert zu werden. Das bedeutet, dass Websites mit aktuellen und zukünftigen Technologien kompatibel sein sollten.
Pakete und Preise
- Auswahl der Testseiten
- Analyse von 5 Unterseiten nach BITV 2.0 und EN 301 549 V.3.2.1*
- Kurz-Report inkl. Ergebnisprotokoll
- * weitere Unterseiten ab 360€
- Auswahl der Testseiten
- Analyse von 5 Unterseiten nach BITV 2.0 und EN 301 549 V.3.2.1*
- Dokumentation & Beschreibung der Defizite inkl. Ergebnisprotokoll
- Handlungsempfehlungen & nächste Schritte
- * weitere Unterseiten ab 600€
- Auswahl der Testseiten
- Analyse von 5 Unterseiten nach BITV 2.0 und EN 301 549 V.3.2.1*
- Dokumentation & Beschreibung der Defizite inkl. Ergebnisprotokoll
- Handlungsempfehlungen & nächste Schritte
- Workshop zur Vorstellung der Ergebnisse
- Mustererklärung Barrierefreiheit
- * weitere Unterseiten ab 600€
Unsere Referenzen
Vorteile barrierefreier Websites und Onlineshops
Neben rechtlicher Sicherheit bietet die barrierefreie Gestaltung Ihrer Webpräsenz noch weitere Vorteile:
Erweiterung der Zielgruppe
Verbesserte Benutzerfreundlichkeit
Viele barrierefreie Designprinzipien verbessern die allgemeine Nutzererfahrung für alle Besucher.
SEO-Vorteile
Barrierefreie Websites und Onlineshops sind oft suchmaschinenfreundlicher, was zu besseren Rankings führen kann.
Positive Markenwahrnehmung
Demonstrieren Sie soziales Verantwortungsbewusstsein und stärken Sie Ihre Marke.
Partnerschaft mit Eye-Able®
– Barrierefreiheit weitergedacht
Um digitale Barrierefreiheit ganzheitlich umzusetzen, arbeiten wir mit dem Softwareanbieter Eye-Able® zusammen. Die Tools ermöglichen es, Websites einfach und schnell barrierefreier zu gestalten – unter anderem durch Funktionen wie Kontrastanpassung, Textvergrößerung, Vorlesefunktion und viele weitere individuell einstellbare Hilfen.
Durch unsere Partnerschaft mit Eye-Able® können wir unseren Kund:innen eine noch bessere Unterstützung auf dem Weg zu einer inklusiven Website bieten.
Kostenlose Online-Seminare zum Thema Barrierefreiheit
Lernen Sie uns in einem unserer kostenlosen Seminare kennen und erfahren Sie mehr zum Thema „Barrierefreiheit im Web“.
FAQ – Häufige Fragen zu barrierefreien Websites und Onlineshops
Wir entwickeln selbst keine Barrierefreiheitslösungen, arbeiten aber mit dem Softwareanbieter Eye-Able® zusammen, dessen Tools unsere Leistungen optimal ergänzen.
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit im Web:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Dieses Gesetz, das auf der EU-Richtline 2016/2102 basiert, verpflichtet öffentliche Stellen seit dem 23. Juni zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Seit dem 28. Juni 2025 ist das Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) in Kraft. Es schreibt vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter Websites und Online-Shops von Unternehmen – barrierefrei gestaltet sein müssen.
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind ein internationaler Standard zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Webinhalten. Sie stammen von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C), einer internationalen Gemeinschaft, die Standards für das World Wide Web entwickelt.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) orientiert sich an den WCAG und legt spezifische Anforderungen für barrierefreie Websites und mobile Anwendungen fest. Der BITV 2.0 Test dient der Überprüfung der WCAG Standards.
Öffentliche Stellen wie Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Universitäten, Schulen und Bibliotheken sind bereits durch die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit gemäß EN 301 459 verpflichtet.
Seit Juni 2025 gelten in Deutschland erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webangeboten aus dem privaten Sektor durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Diese werden durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, dem European Accessibility Act (EAA) festgelegt. Das betrifft Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen. Neben Onlineshops betrifft das beispielsweise auch Formulare zur Terminbuchung über eine Website.
Ausgenommen sind Dienstleistungsunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einen Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Für Unternehmen, deren Produkte unter das BFSG fallen, gibt es keine Ausnahmeregelung.
Websitebetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Angebote den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß den WCAG-Standards entsprechen. Darüber hinaus müssen sie eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen, die den Nutzern Informationen über den Stand der Barrierefreiheit ihrer Website und über Feedback-Mechanismen gibt.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit umfassen bewährte Design- und Entwicklungspraktiken, die sicherstellen, dass Websites für alle Nutzer zugänglich sind. Dazu gehört z. B. die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder und Grafiken, die korrekte Auszeichnung von Überschriften, eine klare Navigationsstruktur sowie ausreichende Kontraste. Die Einhaltung der Anforderungen wird in Deutschland anhand des BITV-Tests überprüft.
Barrierefreiheits-Overlays oder Plugins sind keine ausreichende Lösung, da sie grundlegende Probleme im Code und Design nicht beheben und daher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Barrierearme Websites und Onlineshops bieten zahlreiche Vorteile für eine breite Nutzergruppe. Menschen mit Behinderungen, wie Seh- und Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen, profitieren besonders, da sie Inhalte besser wahrnehmen und navigieren können. Auch ältere Menschen, die möglicherweise altersbedingte Einschränkungen haben, finden solche Webangebote benutzerfreundlicher. Darüber hinaus profitieren Menschen mit temporären Beeinträchtigungen, wie etwa eine Verletzung, sowie mobile Nutzer, die unter unterschiedlichen Bedingungen wie hellem Sonnenlicht surfen, von einer barrierearmen Gestaltung. Auch Nicht-Muttersprachler schätzen eine klare und einfache Sprache.